Gasprüfung G 607 für Wohnmobil und Wohnwagen in Bad Tölz

In unserer Werkstatt in Bad Tölz werden Gasprüfungen nach G 607 an Wohnmobilen und Wohnwagen durchgeführt.

Die Gasprüfung für ein Wohnmobil und einen Wohnwagen nach dem Arbeitsblatt G 607 des DVGW muss alle 2 Jahre wiederholt werden, wenn zwischenzeitlich keine Änderungen am Gassystem durchgeführt wurden. Damit wird die Sicherheit der Gasanlage, die aus Kühlschrank, Herd, Warmwasser, Heizung und weiteren Geräten bestehen kann, gewährleistet.

DAS BIETEN WIR IHNEN AUCH:

Gasprüfung Wohnmobil Bad TölzWurde eine Änderung an der Gasanlage vorgenommen (z.B. Austausch eines defekten Gerätes), muss eine neue Gasprüfung durchgeführt und die Änderung im Prüfbuch dokumentiert werden.

Die Plakette gibt das Kalenderjahr an, in dem die Gasprüfung durchgeführt werden muss. Eine abgelaufene Gültigkeit wird bei der Hauptuntersuchung am Wohnwagen als "Hinweis" vermerkt, bei einem Wohnmobil dagegen unter "erheblicher Mangel". Das heißt, dass die HU-Plakette ohne eine bestandene Gasprüfung am Wohnmobil nicht zugeteilt werden kann.

Gleich anrufen oder direkt vorbeikommen:

Häufige Fragen zur Gasprüfung bei Ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen:

Warum muss ich zur Gasprüfung?

Durch die Gasprüfung wird die Betriebssicherheit der Gasanlage im Wohnmobil bzw. Wohnwagen sichergestellt. Kommt es zu einem Unfall und es liegt keine gültige Prüfung vor, kann der Versicherungsschutz entfallen.


Wie oft muss eine Gasprüfung gemacht werden?

Die Gasprüfung muss an einem Wohnmobil oder Wohnwagen alle 2 Jahre durchgeführt werden. Werden neue Gasgeräte, wie z.B. ein Kühlschrank, Gasherd oder eine Heizung eingebaut, muss die Anlage auch einer Gasprüfung unterzogen werden.


Kann die Gasprüfung auch außerhalb der Werkstatt durchgeführt werden?

Ihr Wohnmobil oder Wohnwagen steht auf einem Camping- oder Stellplatz und Sie haben keine Möglichkeit zur Gasprüfung zu uns nach Bad Tölz zu kommen? Kein Problem! Wir kommen auch gerne zu Ihnen. Bei Interesse nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.


Was müssen Sie zur Gasprüfung mitbringen?

  • Eine angeschlossene, nicht leere Gasflasche.
  • Genug Spannung der Batterie um die Gasgeräte zu zünden (nicht notwendig bei Piezo-Zünder).
  • Alle an das Gas-System angeschlossenen Geräte müssen funktionieren.
  • Das gelbe Prüfbuch. Sollte dieses nicht auffindbar sein, stellen wir gerne ein neues aus.
  • Vor einer Terminvergabe prüfen Sie bitte, ob der Druckminderer und Anschlussschlauch nicht älter als 10 Jahre sind. Die Prüfung unterliegt der europäischen Norm EN 1949 und EN 12864/13786. Danach müssen Druckreglergeräte sowie nicht feste Anschlussleitungen spätestens 10 Jahre nach der Herstellung ausgetauscht werden, unabhängig von deren Zustand.